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Im Fall des verletzten Dackels aus Potsdam- Mittelmark identifiziert ein zweites DNA- Gutachten erneut einen Wolf als Angreifer. Ergebnisse bei der Untersuchung lassen jedoch die Beteiligung eines Wolfshybriden vermuten. LJVB fordert weitere Untersuchung des Vorfalls.

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Wie das LfU heute mitteilte, ist beim Angriff auf einen Jagdhund in Potsdam- Mittelmark die Beteiligung eines Wolfes „sehr wahrscheinlich“. Am Tatort wurde in der vergangenen Woche erneut ein Wolf aufgenommen. Die externe DNA- Analyse des LJVB steht noch aus.

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Deutsch- polnische Zusammenarbeit zum dritten Mal ein voller Erfolg – Landesjagdverband hat weitere 14 Kadaversuchhunde-Gespanne in Polen ausgebildet.

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In der Gemeinde Havelsee kam es am Sonntag zu einem Wolfsangriff, bei dem ein Jagdhund verletzt wurde. Der LJVB fordert eine lückenlose Aufklärung, eine schnelle Entnahme des Wolfes und wird eine DNA-Probe des Angreifers unabhängig analysieren lassen.

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Anfang 2022 hat der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) mit einer deutsch- polnischen Zusammenarbeit gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) begonnen. Bisher wurden knapp 40 Gespanne erfolgreich ausgebildet und geprüft. Weitere 13 Gespanne sollen nun folgen.

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Schwedischer Anbieter von realitätsnahen Schießsimulatoren gibt Mitgliedern des LJVB einen Sonderrabatt. Der Rabattcode ist in der Geschäftsstelle erhältlich. Produkttest auf den Brandenburger Jägertagen am 1. & 2. Juni 2024 möglich.

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Reh belegt Spitzenplatz, gefolgt von Raubsäugern sowie Feldhase und Kaninchen. Risikoreich ist die Zeit von 6 bis 8 und von 21 bis 23 Uhr. Zeitumstellung erhöht Gefahr.

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Statement des Landesbauernverbandes Brandenburg e.V. und des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. zur Umsetzung der „Schnellabschussregelung“ von Wölfen in der Brandenburger Wolfsverordnung.

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Bundesverkehrsministerium lässt Bestandsdrohnen ohne Zertifizierung des Herstellers weiterhin zu. Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird reduziert. Bundesregierung reagiert damit auf Forderungen von DJV und DWR.

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Bei der Nutzung von Nachtzieltechnik herrscht hinsichtlich der rechtlichen Einordnung bei vielen Jägerinnen und Jägern Unsicherheit. Was nach dem Jagdrecht erlaubt ist, kann nach dem Waffengesetz verboten sein – und umgekehrt.

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