Jagdgebrauchshundeausgleichsfonds
Unsere Jagdhunde leben gefährlich, und jedes Jahr kommen etliche unserer vierbeinigen Helfer im jagdlichen Einsatz zu Tode. Den Verlust eines Hundes, der ein treuer Gefährte war, kann man nicht ersetzen. Um wenigstens einen geringen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wurde auf der Delegiertenversammlung im Jahr 2002 die Bildung eines Jagdgebrauchshundeausgleichsfonds beschlossen. Er ist nicht Bestandteil des Haushaltes des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. und wird in der Geschäftsstelle geführt und verwaltet. Aus dem Fonds kann beim Tod eines Jagdgebrauchshundes bis zu 1.100,00 EUR Ersatz geleistet werden. Auftretende Über- bzw. Unterdeckungen werden bei Fortsetzung des Fonds mit dem Folgejahr verrechnet.
Ein Rechtsanspruch gegen den vom Landesjagdverband verwalteten Fonds – entsprechend dieser Regelung – ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen für die Erlangung von Fondsauszahlung können Sie unter „Links“ herunterladen.
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