Jagdgebrauchshundeausgleichsfonds
Unsere Jagdhunde leben gefährlich, und jedes Jahr kommen etliche unserer vierbeinigen Helfer im jagdlichen Einsatz zu Tode. Den Verlust eines Hundes, der ein treuer Gefährte war, kann man nicht ersetzen. Um wenigstens einen geringen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wurde auf der Delegiertenversammlung im Jahr 2002 die Bildung eines Jagdgebrauchshundeausgleichsfonds beschlossen. Er ist nicht Bestandteil des Haushaltes des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. und wird in der Geschäftsstelle geführt und verwaltet. Aus dem Fonds kann beim Tod eines Jagdgebrauchshundes bis zu 1.100,00 EUR Ersatz geleistet werden. Auftretende Über- bzw. Unterdeckungen werden bei Fortsetzung des Fonds mit dem Folgejahr verrechnet.
Ein Rechtsanspruch gegen den vom Landesjagdverband verwalteten Fonds – entsprechend dieser Regelung – ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen für die Erlangung von Fondsauszahlung können Sie unter „Links“ herunterladen.
Jagdverband unterstützt Studie zur Chronischen Auszehrungskrankheit (CWD)
FLI-Wissenschaftler wollen herausfinden, ob heimische Wiederkäuer empfänglich sind. Dafür werden Proben aus der gesamten Bundesrepublik benötigt. Der DJV bitte die Jägerschaft, das Projekt zu unterstützen.
Bleiminimierungsgebot falsch interpretiert
Das Ministerium schießt mit der Formulierung eines Verbots über sein eigenes Ziel hinaus
Bund fördert Drohnen für Kitzrettung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert Drohnen mit Wärmebildkameras zur Kitzrettung. Richtlinien sind veröffentlicht und Anträge auf Förderung können ab sofort gestellt werden. Die Norddeutsche Wildtierrettung bietet Beratung an.