Die Jägerprüfung im Land Brandenburg
Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB) ist ab dem 01.01.2009 mit Schreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg auf Grundlage von § 24 Abs. 5 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung übertragen worden (Beleihung).
Im Rahmen der Jägerprüfung sollen die Prüflinge den Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten erbringen, die für eine ordnungsgemäße Jagdausübung notwendig sind (§ 1 Abs. 3 JPO). Der Inhalt von Ausbildung und Prüfung wird dabei maßgeblich durch die Jägerprüfungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan vorgegeben.
Links
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
- Ausbildungsrahmenplan
- Beleihung LJV Brandenburg
- Merkblatt Prüfungsanmeldung
- Nachweis jagdpraktisches Jahr
- Nachweis theoretische Ausbildung
- Nachweis 40-st. jagdpr. Ausbildung
- Rahmenplan 40-h jagdpr. Ausbildung
- Merkblatt Prüfungsteilnahme
- Merkblatt Durchfaller M-P
- Merkblatt Durchfaller SCH
- Jägerprüfungstermine 2020
- Abrechnungsbogen Prüfer
- Verhaltensregeln Covid
- Erklärung Prüfer
- Jägerprüfungstermine 2021
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